Reisewarnung
Fremde Länder und Kulturen entdecken, oder einfach nur einmal den Alltag hinter sich lassen, am Strand die Füße in den Sand stecken und die Seele baumeln lassen. Reisen ist vielfälltig und daher ist es kein Wunder, dass es so beliebt ist. Doch was ist, wenn sich die Situation in einem Urlaubsland ändert, sei es beispielsweise durch eine politisch instabile Lage, oder eine unerwartete Umweltkatastrophe (Vulkanausbruch, Erdbeben etc.), oder durch gesundheitliche Risiken (Krankheiten, Pandemie etc.)? Oft scheint es auch so, dass manche Länder bis heute vom Massentourismus noch verschont geblieben sind, doch bei genauerer Betrachtung hat dies schon seine berechtigten Gründe. Denn wenn ein Urlaubsland nicht sicher zu bereisen ist, informieren die Behörden darüber. Damit Du bei Deinem nächsten Urlaub keine unangenehme Überraschung erlebst, hier ein kurzer Überblick.
Wer warnt vor Reisen in bestimmte Länder?
Oft erfährt man zuerst aus den Medien über Reisewarnungen. Dies ist jedoch immer zu hinterfragen, denn die offiziellen Warnungen veröffentlichen Behörden. In Deutschland ist dafür das Auswärtige Amt zuständig (Österreich: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA), Schweiz: Eidgenössische Departement für auswrtige Angelegenheiten (EDA), USA: Department of State).
Warum wird vor Reisen in bestimmte Länder gewarnt?
Staatliche Behörden beobachten und bewerten die Sicherheitslagen weltweit. Sobald Gefahr für Leib und Leben besteht, werden Reisende gewarnt. Dies ist der Fall bei kritischen politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verhältnissen, aber auch bei Naturkatastrophen, die eine Bedrohung darstellen. In Einzellfällen können auch Warnungen ausgesprochen werden, in der Annahme, dass sich bestimmte Faktoren in einem Land oder einer Region recht schnell dahingehend entwickeln könnten, dass eine Gefahrensituation entsteht.
Wie lange sind Warnungen gültig?
Die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amt sind immer aktuell. Erst wenn die Behörde eine Warnung aufhebt und sie somit beispielsweise nicht mehr auf der Webseite zu sehen ist, gilt sie als aufgehoben.
Welche unterschiedlichen Warnstufen gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Eskalationsstufen. Angefangen bei den Reisehinweisen, über die Sicherheitshinweise, bis hin zu der Reisewarnung. Die Unterschiede sind:
- Reisehinweis
- Vor einer Reise kann man sich auf der Webseite des Auswärtige Amt über grundsätzliche Hinweise informieren. Diese Reisehinweise beinhalten u. a. Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, strafrechtliche Informationen, zollrechtliche Besonderheiten, aber auch kulturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die in dem jeweiligen Land vorzufinden sind.
- Sicherheitshinweis
- In einem Sicherheitshinweis weist das Auswärtige Amt auf besondere Risiken hin. Hier werden Empfehlungen gegeben. Zum Beispiel kann von nicht unbedingt erforderlichen Reisen abgeraten werden, oder gar von allen in das Zielland, oder eventuell nur in eine bestimmte Region. Es kann auch Hinweise darauf geben, wie sehr man sich auf Reisen einschränken sollte, beispielsweise ob man abgelegene Ortschaften besuchen kann oder es besser sein lassen sollte.
- Reisewarnung
- Dies ist die höchste Warnstufe und wird nur ausgesprochen, wenn von einer akuten Gefahr für Leib und Leben ausgegangen werde muss. Diese Aufforderung richtet das Auswärtige Amt an die eigenen Staatsangehörigen. Es ist kein Befehl, keine Anordnung oder Anweisung, und es wird auch kein Reiseverbot ausgesprochen. Die Entscheidung, ob Du in das betroffene Land einreist oder nicht, bleibt ganz allein Dir überlassen.
- Staatsangehörige, die in dem betreffeden Land leben, werden oftmals zur Ausreise angehalten.
- Staatsangehörige, die in dem betreffeden Land zu Gast sind, oder dort Urlaub machen, wird ebenfalls angeraten umgehend abzureisen.
Gilt die Warnung nicht für ein gesamtes Land, sondern nur für eine bestimmte Region bzw. ein bestimmtes Gebiet, spricht das Auswärtige Amt eine Teil-Reisewarnung (partielle Reisewarnung) aus.
In den USA wird nur zwischen zwei Kategorien unterschieden: 1. Travel Warning (unspezifisch, dafür aber langfristig angesetzt), 2. Travel Alert (konkrete Bedrohung für US-Bürger).
Was ist zu bedenken, wenn man in ein unsicheres Land reisen möchte?
Vergiss bei Deiner Reiseplanung bitte niemals, dass sich Gefährdungsfaktoren und -situationen sehr schnell ändern können. Diese wirken sich auf Reisemöglichkeiten und Einreisebestimmungen aus. Daher solltest Du dich, bevor Du dich auf die Reise machst, über die aktuelle Lage im dem von Dir ausgewählten Land informieren. Nur weil ene Reise machbar ist, heißt das noch lange nicht, dass sie auch sinnvoll oder gar risikolos ist. Du solltest die Unwägbarkeiten genau prüfen und Dich fragen, ob Dein Fernweh wirklich so groß ist. Die Verantwortung dafür, eine Reise anzutreten, liegt ganz allein bei Dir.
Die vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Informationen können bei Deiner Recherche hilfreich sein. Diese werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Korrektheit überprüft. Jede Veröffentlichung wird mit Datum versehen und ist so lange gültig, bis sie aufgehoben wird. Wurd eine Reisewarnung erst nach Deiner Buchung publiziert, ist es wichtig, dass Du dich umgehend dort wo Du gebucht hast, über Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeiten informierst.
Was ist zu empfehlen, wenn man in ein unsicheres Land reist?
Das Auswärtige Amt bietet seinen Staatsbürgern die Möglichkeit, sich vor einer Auslandsreise online in einer Krisenvorsorgeliste zu registrieren (elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland über das System ELEFAND). Diese Registrierung, die sowohl für längere Auslandsaufenthalte als auch für Kurzurlaube genutzt werden kann, ist freiwillig und kostenlos. Einmal registriert, kannst Du deine Daten ändern oder auf den neuesten Stand bringen. Frühester Registrierungstermin ist in der Regel etwa zehn Tage vor dem geplanten Reisebeginn.
Was muss alles beachtet weden, wenn Behörden Reisewarnungen, Sicherheitshinweise, oder Reisehinweise aussprechen?
Eine Reisesituation ist immer einzigartig und individuell. Falls Du Probleme mit Deiner Reisebuchung hast, solltest Du dich zuerst an Deinen Reiseanbieter wenden. Wird keine befriedigende Lösung gefunden (z. B. Umbuchung), wende Dich zur Beratung, Erhebung der entstandenen Schadenshöhe und Durchsetzung Deiner Ansprüche an einen qualifizierten Rechtsbeistand. Dieser sollte immer auch über die aktuelle Rechtsprechung informiert sein. Die Regulierung eines Schadens ist sehr individuell und wird von vielen Faktoren beeinflusst. Daher sind allgemeine Aussagen zu diesem komplexen Thema kaum möglich, und nachfolgende Informationen dienen allein der allgemeinen Orientierung.
Wird eine Reisewarnung kurz vor Deiner Einreise in ein Land veröffentlicht, könnte „höhere Gewalt“ vorliegen. Dies bescheibt eine unvorhersehbare Entwicklung mit erheblicher Erschwernis oder Gefährdung ( z. B. Naturkatastrophen, instabile politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse). Unter diesen Ümständen könntest Du möglicherweise kostenfrei stornieren, also von Buchungen, beispielsweise eines Fluges, zurücktreten. Ob ein einzelner Terroranschlag ein ausreichender Grund für eine kostenlose Stornierung ist, das hängt von der jeweiligen Situation ab.
Wenn Du befürchtest, beispielsweise aufgrund einer erhöhten Infektionsgefahr im Reiseland selbst, oder bei Deiner Rückkehr in Quarantäne gehen zu müssen, und deshalb die Flüge kostenlos stornieren möchtest, wird dies schwierig. Denn wenn Flüge durchgeführt werden, besteht keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit, da die Fluggesellschaft nur für den Flug zuständig ist. Die Quarantäne-Situation hat die Fluggesellschaft nicht zu verantworten. Nur, wenn die Fluggesellschaft den Flug von sich aus absagt, ist eine kostenfreie Stornierung der Buchung möglich.
Viele Auslandreisekranlenversicherungen zahlen nicht, wenn für ein Land eine Reisewarnung vorliegt. Daher vor Abschluss immer auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen achten.
In unsicheren Reiseländern können vor Ort unvorhergesehene und umfassende behördliche Einschränkungen bestehen (z. B. das Mitführen eines Nachweis, aus dem sich die Notwendigkeit der Einreise ergibt).
Um aktuelle, umfassende Informationen über die sich geänderte Risikolage zu erhalten, nimm Kontakt mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung Deines Landes in Deinem Reiseland auf. Bedenke hierbei aber bitte, dass Kosten für Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretung gemäß dem Konsulargesetz Dir in Rechnung gestellt werden können.
Rüchholflüge werden in Deutschland nicht von den Krankenversicherern übernommen, eine zusätzliche Versicherung wird hier dringend empfohlen.
Sich schnell ändernde Gefährdungsfaktoren und -situationen in einem Risikogebiet können Dich und andere schnell in Gefahr bringen. Tritt eine vorab nicht zu erwartende Risikosituation auf, können Rückholaktionen durch Reiseveranstalter oder gar durch die Regierung (Deutschland: Außenministerium) vorgenommen werden.
Weitere wichtige Informationen findet Du hier:
Die Europäische Kommission veröffentlicht Reisewarnungen sämtlicher Mitgliedstaaten auf folgender Webseite unter dem Menuetitel Reise- und Sicherheitshinweise
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- Deutschland
- Auswärtigen Amtes
- Österreich
- Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
- Schweiz
- Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
- USA
- Department of State